Beiträge
Für bis zum 31.12.1995 eingetretene bzw. zahlungspflichtige
Mitglieder beträgt der Jahresbeitrag 7,50 EURO
Für ab 01.01.1996 eingetretene bzw. zahlungspflchtige
Mitglieder beträgt der Jahresbeitrag 8,00 EURO.
Für ab 01.01.2001 eingetretene bzw. zahlungspflichtige
Mitglieder beträgt der Jahresbeitrag 8,50 EURO.
Für ab 01.01.2006 eingetretene bzw. zahlungspflichtige
Mitglieder beträgt der Jahresbeitrag 9,50 EURO.
Für ab 01.01.2011 eingetretene bzw. zahlungspflichtige
Mitglieder beträgt der Jahresbeitrag 10,50 EURO.
Für ab 01.01.2016 eingetretene bzw. zahlungspflichtige
Mitglieder beträgt der Jahresbeitrag 13,50 EURO.
Die jeweiligen Beiträge für Neumitglieder wurden aufgrund eines regelmäßig durchzuführenden mathematischen Gutachtens (zuletzt 16.12.2020) festgesetzt und sind von der Aufsichtsbehörde (Reg. Präsidium Arnsberg) genehmigt.
Rückvergütungstabelle nach § 5 Absatz 5 der Satzung Ende des Mitgliedschafts- und Versicherungsverhältnisses
Die Rückvergütung beträgt nach einer Beitragszahlungsdauer
von mindestens
5 Jahren 10
%
10 Jahren 15 %
15 Jahren 25 %
20 Jahren 40 %
25 Jahren 75 %
der gezahlten Beiträge ohne Zinsen, höchstens aber
75 % des Sterbegeldes. Für vor dem 01.01.1981 gezahlte
Beiträge erfolgt keine Rückvergütung.
Die schriftliche Kündigung muss die IBAN und den Kontoinhaber enthalten.
Möchten Sie für die Beitragszahlung ein Sepa-Lastschriftmandat (ehemals Einzugsermächtigung) erteilen, finden Sie das Formular unter der Rubrik „Vordrucke" zum Download und Ausdrucken.
Aktuelles
Erteilung eines
Sepa-
Lastschrift-Mandats
über den Button "Vordrucke"