Beiträge

Für bis zum 31.12.1995 eingetretene bzw. zahlungspflichtige 

Mitglieder beträgt der Jahresbeitrag 7,50 EURO

 

Für ab 01.01.1996 eingetretene bzw. zahlungspflchtige
Mitglieder beträgt der Jahresbeitrag  8,00 EURO.

Für ab 01.01.2001 eingetretene bzw. zahlungspflichtige
Mitglieder beträgt der Jahresbeitrag  8,50 EURO.

 

Für ab 01.01.2006 eingetretene bzw. zahlungspflichtige
Mitglieder beträgt der Jahresbeitrag  9,50 EURO.

 

Für ab 01.01.2011 eingetretene bzw. zahlungspflichtige   

Mitglieder beträgt der Jahresbeitrag 10,50 EURO.

 

Für ab 01.01.2016 eingetretene bzw. zahlungspflichtige   

Mitglieder beträgt der Jahresbeitrag 13,50 EURO.

 

Die jeweiligen Beiträge für Neumitglieder wurden aufgrund eines  regelmäßig durchzuführenden mathematischen Gutachtens (zuletzt 16.12.2020) festgesetzt und sind von der Aufsichtsbehörde (Reg. Präsidium Arnsberg) genehmigt.

 

 

Rückvergütungstabelle nach § 5 Absatz 5 der Satzung            Ende des Mitgliedschafts- und Versicherungsverhältnisses

        

Die Rückvergütung beträgt nach einer Beitragszahlungsdauer

von mindestens
                                      5 Jahren     10 %

                                    10 Jahren     15 %

                                    15 Jahren     25 %

                                    20 Jahren     40 %

                                    25 Jahren     75 %

 

der gezahlten Beiträge ohne Zinsen, höchstens aber

75 % des Sterbegeldes. Für vor dem 01.01.1981 gezahlte

Beiträge erfolgt keine Rückvergütung.

 

Die schriftliche Kündigung muss die IBAN und den Kontoinhaber enthalten.

 

 

 

Möchten Sie für die Beitragszahlung ein Sepa-Lastschriftmandat (ehemals Einzugsermächtigung) erteilen, finden Sie das Formular unter der Rubrik „Vordrucke" zum Download und Ausdrucken.



Aktuelles

 

Erteilung eines

 

Sepa-

Lastschrift-Mandats

 

über den Button "Vordrucke"