Datenschutzerklärung

Aufgrund gesetzlicher Änderungen / Vorgaben hat auch die Notgemeinschaft Hilfe am Grabe Eiserfeld, 57080 Siegen, Datenschutz im Verein nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zu beachten.
 

Beim Umgang mit  personenbezogenen Daten in der Vereinsarbeit werden aufgrund des Versicherungsverhältnisses zwingend bestimmte Daten erfasst. 

 

Erläuterung zu den erfassten Daten:

Zu Dokumentationszwecken in unserer Sterbekasse, ist es erforderlich, dass wir Ihre persönlichen Daten speichern, da diese für die  Begründung des Versicherungsverhältnisses zwingend erforderlich sind.

Es handelt sich bei den Daten, um Ihren Namen, Geburtsdatum, Ihre Anschrift evtl. Telefonnummer und E-Mail-Adresse sowie bei Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats ihre Bankverbindung.

 

Bei der Nutzung unseres Kontaktformulars werden Daten erhoben, verarbeitet und genutzt, die personenbezogen sein können. Dabei werden folgende Daten gespeichert: - Name, - Adresse, -Mitgliedsnummer und die E-Mail-Adresse

 

Die gespeicherten Daten werden verwendet, um Ihre Anfrage zu bearbeiten. Die Bereitstellung dieser Daten ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, allerdings ist ohne die Datenverarbeitung eine Bearbeitung Ihrer Anfragen nicht in vollem Umfang möglich.

 

Diese Daten werden wir entsprechend auf unserem PC sowie entsprechenden Datenträgern zur Sicherung des bestehenden Versicherungsverhältnisses speichern. Die Daten können erst mit Beendigung des Versicherungsverhältnisses durch Tod und Auszahlung des Sterbegeldes bzw. bei Austritt oder Ausschluss aus der Sterbekasse in der lfd. Datenbank gelöscht werden. Bei andern Datensicherungen jedoch erst nach Ablauf der 1o jährigen Aufbewahrungsfrist.

Selbstverständlich erfolgt keine Weitergabe an Dritte, beispielsweise zu Werbezwecken o.ä.

 

Bei Neuaufnahme in die Sterbekasse verlangen die Vorschriften des Datenschutzes (DSGVO, BDSG) eine Einwilligung in die Datenspeicherung und Verarbeitung. Diese Einwilligung erfolgt  durch Ihre Unterschrift im Aufnahmeantrag.

 

Wenn eine solche Einwilligung verweigert wird, können Sie nicht in die Sterbekasse aufgenommen werden und es kann kein Versicherungsvertrag begründet werden.

                               

Die für uns zuständige Behörde ist der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW, Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf, www.ldi.nrw.de bzw. der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationssicherheit, BfDI, Bonn.

 

 

Aktuelles

 

Erteilung eines

 

Sepa-

Lastschrift-Mandats

 

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